Sashka [1], Alicia Joe [2], Marvin Wildhage [3] oder Formate von Funk [4], sie alle macht eines aus: sie beschäftigen sich mit Themen, die im Internet als hot topic diskutiert werden, oder nehmen „Hype Produkte“, die von Influencer*innen beworben werden, mal genauer unter die Lupe und informieren via YouTube [5] die geneigte Gesellschaft., Ist das Journalismus, oder kann das weg, wird immer wieder einmal gefragt.
Das Phänomen „Aufklärungsyoutuber*innen“
Seitdem Influencer*innen in den letzten Jahren vermehrt für Skandale sorgen, berichten auch immer mehr YouTuber*innen über aktuelle Dramen & Skandale aus dem Internet. Sie greifen aktuelle Themen auf, beleuchten sie näher, geben einen Überblick, gestalten diese Videos unterhaltsam und kommentieren die Themen mit ihrer persönlichen Meinung, sodass es vor allem die junge Generation anspricht. Gerade für diese junge Zielgruppe, die sich vermehrt über die sozialen Netzwerke informieren, ist diese Art von Berichterstattung interessant, denn diese Videos sind gut aufbereitet und lassen sich einfach nebenbei abspielen und laden ebenso zum Berieseln ein. Diese Art von Berichterstattung fällt unter Yellow Press Journalism [6].
Wichtig ist anzumerken, dass Journalismus kein Geschäftsmodell ist, sowie Frank Lobigs [7] schon in Band 5 der Buchreihe „Medienökonomie“ [8] erwähnte. Altmeppen betont, dass Journalismus nicht mit dem Geschäftsmodell von Medienunternehmen gleichgesetzt werden sollte. Journalismus sei vielmehr eine gesellschaftliche Aufgabe beziehungsweise eine Aktivität, deren Ziel es ist, Öffentlichkeit herzustellen. Medienunternehmen übernehmen dabei nur die Funktion, diese journalistische Arbeit finanziell zu ermöglichen. Klaus-Dieter Altmeppen [9] spricht dort ebenso von der systemtheoretischen Argumentation beim Thema, warum Journalismus kein Geschäftsmodell sein könne. Hierbei gehe es um ein soziales System, in dem Journalismus autopoietisch handele, sprich Journalismus sei in der Lage wieder neuen Journalismus zu produzieren, da Nachrichten aus schon bereits vorhandenen Themen, Regeln, etc. entstünden.
Gerichtsurteil macht Ansage
Im Jahr 2023 wollte ein YouTuber [10] über seinen Gerichtstermin in eigener Sache [11] berichten. Mit zwei Smartphones, ein Stativ und einen Laptop im Gepäck ging er zu seiner Gerichtsverhandlung in Bielefeld. Mit dem Equipment habe er Aufnahmen vor und nach einer Verhandlung festhalten wollen. Doch als ihm ein Drehverbot drohte, suchte er gerichtlichen Schutz beim Verwaltungsgerichtshof Minden [12]. Denn er war der Ansicht, er gehöre zum journalistischen Komplex und könne sich daher auf die Medienfreiheit berufen.
So sahen es auch die Richter des Verwaltungsgericht Minden, das sich auf Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes [13] (deutsches Recht; Österreich [14] stützt: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“. Dieser Schutz beschränke sich nicht nur auf die digitale Ausgabe herkömmlicher Medien, sondern sei entwicklungsoffen und biete daher auch neuen Formaten vergleichbaren Schutz. Es sei nur eine gewisse Aufbereitung der Nachrichten erforderlich.
Das Landgericht Bielefeld [15], in wessen Gericht sich dieser Vorfall überhaupt ereignete und welches dem YouTuber das Drehverbot erteilen wollte, vertrat dagegen die Auffassung, Journalisten dürften nicht in eigener Sache berichten. Ein solches Verbot existiere im Pressekodex jedoch nicht. Mittlerweile ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen anhängig. Denn das LG Bielefeld möchte Klarheit, wie in Zukunft mit solchen Fällen umgegangen werden soll.
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) [16] erkenne in einer Aussendung [17] aus dem Jahr 2023 an, dass es neue Formen des Journalismus gebe und somit auch die Arbeit von Aufklärungsyoutuber*innen anerkannt werden solle und diese zu einer breiten Meinungsbildung beitrügen würde. Ebenso ist der DFJV der Auffassung, dass man nicht unbedingt eine Festanstellung bei einem Medienunternehmen benötige, um journalistisch arbeiten zu können.

Objektivität, Relevanz und viele weitere Fragen
Uns als Autorinnen erscheint es so, als dass diese Aufklärungsyoutuber*innen weniger über tagesaktuelle Geschehnisse, Wirtschaft und Politik berichten, sondern viel mehr über allgemeine gesellschaftliche Themen. In manchen Fällen kommt es vor, dass es sich um Persönlichkeiten aus der Wirtschaft oder Politik handelt, dann jedoch meist im Zusammenhang mit Skandalen oder moralischen Aspekten, für die eine Person über ihr Tun gesorgt hat.
Wir denken, dass jeder, der ausführlich über ein Thema recherchiert und sich gutes Wissen aneignet, gut über ein Thema berichten kann. Jedoch muss man den Aspekt einer möglich fehlenden Objektivität bei der Berichterstattung von YouTuber*innen bedenken. Diese sind oftmals mit Kolleg*innen gut befreundet und sprechen dann womöglich Fehlverhalten von diesen nicht öffentlich an – all das lässt sich im etablierten Journalismus auch beobachten, no na. Doch es gibt auch YouTuber*innen, die ihre Beziehung zu anderen Menschen in der Branche in den Hintergrund stellen, sie orientieren sich an Quellen, probieren objektiv über das Geschehene zu berichten und geben anschließend eine persönliche Meinung preis. Wir selbst schauen diese Art von Content regelmäßig und fühlen uns dadurch in den unterschiedlichsten Bereichen gut informiert und unterhalten. Außerdem und wie schon erwähnt, trägt diese Form von Journalismus aktiv zur Meinungsbildung bei, da man von vielen verschiedenen YouTuber*innen unterschiedliche Zugänge zu gleichen Themen vermittelt bekommt. Auch wenn oft die persönliche Meinung durchscheint, überwiegt der Inhalt and qualitativ hochwertiger Berichterstattung deutlich. Umgekehrt können wir am Ende unserer kleinen Einlassung ebenso zu der Auffassung gelangen, dass Journalismus nicht auf YouTube stattfinden muss. Es ist eine Aktivität, eine gute Aktivität.
Quellenverzeichnis
[1] Sashka - YouTube[2] Alicia Joe - YouTube[3] Marvin - YouTube[4] funk - YouTube[5] YouTube[6] Regenbogenpresse – Wikipedia[7] Prof. Dr. Frank Lobigs - Institut für Journalistik[8] Journalismus ist kein Geschäftsmodell - 978-3-8487-1150-5 | Nomos[9] KU.fordoc: Person :: Altmeppen, Prof. Dr. Klaus-Dieter[10] YouTuber – Wikipedia[11] Entscheidungen in eigener Sache – eine analytische Skizze[12] https://www.ag-minden.nrw.de/behoerde/index.php[13] Art 5 GG - Einzelnorm[14] RIS - Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger Art. 13 - Bundesrecht konsolidiert, tagesaktuelle Fassung[15] Landgericht Bielefeld: Das Gericht[16] DFJV - Für professionelles Veröffentlichen mit Substanz[17] Pressemitteilung – WikipediaÜber die Autorinnen

Isabella Kern
ist 21 Jahre alt und studiert im 4. Fachsemester Medienmanagement an der USTP. In ihrer Freizeit betreibt sie Kraftsport, beschäftigt sich mit der Fotografie oder lent neue Kulturen durch Reisen kennen.
Kontaktoption: isikern4@gmail.com

Lea Bernhard
ist 24 Jahre alt, studiert ebenfalls im 4. Fachsemester Medienmanagement an der USTP. In ihrer Freizeit reist sie gerne, betreibt unterschiedlichen Sport und liest Romane.
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